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Die Rolle des Apothekers
Was man den Apotheker fragen soll![]()
Die Weltgesundheitsorganisation erkennt als Arzneimittel jede Substanz, sowohl natürlicher Herkunft, als auch aus chemischer oder halbsynthetischer Zusammensetzung, deren Einführung in einen lebenden Organismus die Veränderung einer oder mehr Funktionen bewirkt.
Die Therapie wird ursächlich genannt, wenn das Arzneimittel auf die Ursache der Krankheit wirkt; sie ist aber symptomatisch, wenn sie auf die Symptome wirkt.
Die Arzneimittel können dem Patienten mit einem vorschriftsmäßigen Nachweis einer ärztlichen Verordnung verkauft werden, oder auch frei, das heißt, ohne die Verpflichtung einer Arztverschreibung, wenn es eine Selbstbehandlung ist.
Man verlangt vom Apotheker immer zuverlässige Grundkenntnisse und eine ständige Fortbildung, die es ihm ermöglichen, eine zugehörige, technische Sachkenntnis über die Art und die Verwendung des Heilmittels, beziehungsweise über seine Anwendungsgebiete und die richtigen Dosierungsanleitungen, das Auftreten von möglichen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen, zu besitzen.
Wenn die Heilmittel nicht nach ärztlicher Verordnung ausgegeben werden, hat der Apotheker, zusätzlich seiner pharmazeutischen Erfahrung, auch noch die Aufgabe der Diagnose-Feststellung, denn er kann, je nach der Beschreibung des Krankheitsstandes, das geeignete Heilmittel oder die dazu erforderliche ärztliche Konsultation für eine genauere Diagnose vorschlagen.
Was man den Apotheker fragen soll:
Was man dem Apotheker
beim Einkauf einer Arznei mitteilen soll
Krankhegegenwärtigeiten: Magengeschwür, Diabetis, Leberschwäche u.s.w.
gegenwärtiger oder zukünftiger Schwangerschaftszustand
Therapiephase mit anderen Arzneimitteln
Stillperiode
Allergische Reaktionen gegen verschiedene Arznei- und Nahrungsmittel
Immer die Ratschläge
des Arztes und des Apothekers beachten
Verträglichkeit zwischen den einzelnen Arzneimitteln zum Einnehmen
Hinweise und Dosierungsanleitungen zur Verabreichung
Überprüfung der Haltbarkeitsdauer des Arzneimittels
Wirkungen auf das Lenken von Fahrzeugen sowie auf den gleichzeitigen
Verbrauch von alkoholischen Getränken